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Informationen zur E-Rechnung
E-Rechnung
Zum 01.04.2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet den kommunalen Behörden eine zentrale Rechnungsplattform (ZRE) https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite an. Diese Plattform können alle Unternehmen nutzen um elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu senden.
Elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein und ihren Ortsgemeinden müssen ab dem 01.04. 2025 über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden.
Wie können Sie uns eine elektronische Rechnung zukommen lassen?
Bevor Sie den ZRE nutzen können, ist eine vorherige Registrierung am Zentralen E-Rechnungs-eingang RLP (ZRE) erforderlich. Diese erfolgt über das „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis eines bestehenden ELSTER-Benutzerkontos. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.
Einreichung der elektronischen Rechnung kann nach der Registrierung erfolgen durch:
- Email Rechnung per Email immer über ZRE-rlp@poststelle.rlp.de,
- Upload nach erfolgreichem Login besteht die Möglichkeit zum upload,
- Webformular manuelle Erfassung der Rechnung über das Webformular
Weitere Informationen | Link: |
Infos zur Registrierung | |
E-Rechnungsportal RLP | |
Einreichung E-Rechnung: Was ist zu beachten?? | |
FAQ‘s für Rechnungsaussteller |
Behördenname: Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein Leitweg-ID: Die Leitweg-ID der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein sowie der Ortsgemeinden lautet wie folgt: 073405002000-001-53 |
Welches Format wird akzeptiert:
Folgende Formate elektronischer Rechnungen werden akzeptiert:
- Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.
- ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931, dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.