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Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich neue Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren auszustellen bzw. gültige Kinderreisepässe zu verlängern oder zu aktualisieren.
Ausweisdokumente sind dann nur noch der Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie für Ihr Kind Ausweisdokumente benötigen, planen Sie daher längere Bearbeitungszeiten wie bisher ein, da die Dokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden müssen.
Die Herstellung eines Personalausweises dauert im Regelfall ca. 3 Wochen ab Beantragung und beim Reisepass ca. 5 Wochen ab Beantragung. Im Notfall besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis oder einen Express-Reisepass zu beantragen.
Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit über den 01.01.2024 können grundsätzlich bis zum Ablaufdatum weiterhin genutzt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt Auskunft darüber, welche Ausweisdokumente für Ihr Reiseziel benötigt bzw. anerkannt werden.
Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen melden Sie sich bitte bei uns:
Tel: 06392/915-112 od. -102 – E-Mail: meldeamt@hauenstein.rlp.de